Hygiene und Qualitätsmanagement im Lebensmittelbereich SK-K16-08
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Weiterbildungslehrgang zur Zusatzbezeichnung
Der Weiterbildungslehrgang gliedert sich in zwei Teile und endet für Kolleginnen und Kollegen, die eine Zusatzbezeichnung erwerben möchten und die weiteren Anforderungen der Weiterbildungsordnung der zuständigen Landestierärztekammer erfüllen, mit einem Prüfungsgespräch am 02. Dezember 2016.
Die Inhalte des Weiterbildungslehrganges orientieren sich an den Weiterbildungsordnungen der Landestierärztekammern.
Die für die Zusatzbezeichnung geforderten 60 Fortbildungsstunden werden in diesem Lehrgang in zwei Teilen angeboten.
Der Weiterbildungslehrgang kann auch ohne Anmeldung zum Prüfungsgespräch für die individuelle Fortbildung genutzt werden.
Gleichfalls ist eine einzelne Buchung des Teil 1 (e-learning) möglich.
Eine ATF-Anerkennung wird beantragt auf 60 Stunden.
- Teil 1: e-learning (32 Stunden)*
Themen:
Fisch- und Fischereierzeugnisse, Ei- und Eiprodukte, Milch- und Milcherzeugnisse, Grundlagen Mikrobiologie, Lebensmittelassoziierte Parasiten, Lebensmittelinformations-VO, Grundlagen Qualitätsmanagement: DIN EN ISO 9000:2000ff., QMS in Lebensmittelbetrieben, Auditierung von Betrieben, DIN-Normen und Hygieneleitlinien, Europäische und nationale Rechtsvorschriften im Überblick, Grundlagen HACCP, Fragestellung der Wildbrethygiene, Fleischtechnologien; Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt u.a. - Teil 2: Präsenzunterricht (28 Stunden)*
Themen: Schwerpunkt tierische Nebenprodukte, Praktische Mikrobiologie, Risikobewertung von Betrieben, EU-Zulassung von Betrieben, Schädlingsüberwachung in Lebensmittelbetrieben, Einblick in die Arbeiten in einem akkreditierten Labor, Praktische Übungen zum HACCP, Spezialthema Wildfleisch, Bewertung von Lebensmitteln nach vorgegebenen Prüfkriterien (DLG) inkl. Sensorik, Besuch einer Lehrmolkerei, Besuch der Fleischerinnung inkl. Wurstproduktion u. a.
* Änderungen vorbehalten
Weitere Informationen für die Anmeldung zum Prüfungsgespräch
- Teilnehmer aus Berlin
Für die Anmeldung zum Prüfungsgespräch sind die folgenden Anforderungen zu erfüllen und der Tierärztekammer nachzuweisen:- 2 Jahre Tätigkeit als amtlicher Tierarzt in Lebensmittelgewinnungsbetrieben, Lebensmittelbearbeitungsbetrieben oder Lebensmittelverarbeitungsbetrieben oder der Nachweis vergleichbarer Tätigkeiten. Insbesondere ist die Mitwirkung bei der Erstellung und Überwachung von Hygienekonzepten und anderen Eigenkontrollmaßnahmen wie HACCP- Systemen oder Qualitätsmanagementsystemen nachzuweisen
- 60 Stunden Fortbildung (die durch die Teilnahme am Weiterbildungslehrgang Hygiene und Qualitätsmanagement im Lebensmittelbereich erworben werden)
- Teilnehmer aus anderen Bundesländern
Bitte setzen Sie sich vor der Anmeldung zum Weiterbildungslehrgang mit Ihrer zuständigen Kammer in Verbindung, ob Sie die Anforderungen gemäß der jeweiligen Weiterbildungsordnung erfüllen. Gleichfalls stellen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Kammer einen Antrag, die Prüfung zur Zusatzbezeichnung vor der Tierärztekammer Berlin zu leisten.
Bei weiteren Fragen zur Weiterbildungsordnung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kammer.
Termin
Kosten
zugehörige Präsenzveranstaltungen
>> Hygiene und Qualitätsmanagement im Lebensmittelbereich vom 28. November bis 01. Dezember 2016